FFH-Verträglichkeitsuntersuchung

Das europäische ökologische Netz "NATURA-2000" umfasst besondere Schutzgebiete nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Gebiete), als auch Gebiete nach der europäischen Vogelschutz-Richtlinie (SPA-Gebiete). Greifen Vorhaben/Projekte in derartige Gebiete ein bzw. tangieren diese Gebiete, so werden fachspezifische Prüfungen, wie die FFH-Vorprüfung und ggf. auch die FFH-Verträglichkeitsprüfung, notwendig.
Die entsprechenden Prüfungen werden auftragsgemäß und auf einem hohen fachlichen sowie umweltrechtlichen Niveau durchgeführt. Artenspezifische Untersuchungen sind selbstverständlich Leistungsbestandteil.

Basisleistungen für Auftraggeber

Die FFH-Prüfungen werden in Übereinstimmung mit den neuesten fachlichen und planungsrechtlichen Anforderungen, z. B. bei Planung von Eisenbahnprojekten in Übereinstimmung mit dem "Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigung sowie für Magnetschwebebahnen" (Hrsg.: Eisenbahn-Bundesamt), durchgeführt. Die für das jeweilige Gebiet relevanten Umweltinformationen, das sind v. a. die Standard-Datenbögen mit den entsprechenden Bestandsdaten, die gültigen Schutz- und Erhaltungsziele, die Schutzgebietsgrenzen und z. B. auch im Natur- und Landschaftsraum ermittelbare Strukturverläufe,  werden den Untersuchungen zugrunde gelegt.

  • Die FFH-Verträglichkeitsprüfung erfolgt fachkompetent und rechtssicher.
  • Dem Auftraggeber werden die FFH-Verträglichkeit und die ggf. entgegen stehenden Merkmale seines Vorhabens/Projekts in allen Belangen, einschließlich der Anforderungen an die technische Planung, vermittelt.
  • Die FFH-Prüfung schließt stets die Beratung ein. Dem Auftraggeber werden die Maßnahmen zum Gebiets- und Artenschutz umfassend erläutert. Auf die zu berücksichtigenden Zeiträume und die bei Umsetzung der Maßnahmen entstehenden Kosten wird besonders hingewiesen.
  • Sie erlangen damit ein besonders hohes Maß an Planungs- und Rechtssicherheit.
Strecke 6212 Görlitz - Dresden
Änderung Eisenbahnüberführung km 83,884 Radeberg (Talbrücke Löwenkopf)
Strecke 6214 Zittau – Löbau
Erneuerung EÜ km 32,866 Mandauviadukt
Strecke 6216 Bautzen – Bad Schandau
Neubau Gabionen-Prallwand
Strecke 6240 Grenze CD/DB – Dresden
Abschnitt Bf Bad Schandau – Bf Königstein / Änderung Oberleitungsanlagen
Strecke 6255 Riesa - Chemnitz
Abschnitt Waldheim - Schweikershain
Strecke 6270 Plauen - Eger
Erneuerung von Durchlässen
Strecke 6343 Halle - Hann. Münden
Bahnhof Blankenheim / Erneuerung Stützbauwerk
Strecke 6588 Mittelherwigsdorf - Eibau
Ertüchtigung Oberbau
Strecke 6605 Heidenau – Altenberg
Nachrüstung Zugleiterbediente Unterstützung für den Zugleitbetrieb (ZU ZLB)
Strecke 6619 Reitzenhain – Flöha
Erneuerung von Durchlässen
Strecke 6644 Annaberg-Buchholz unt Bf – Flöha
Änderung Eisenbahnüberführung (EÜ) km 23,995 Wilischthal / einschl. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Strecke 6666 Rumburk – Sebnitz
Wiederaufbau der Eisenbahnverbindung Dolni Poustevna – Sebnitz (Sachs) / hier: spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Strecke 6970 Radebeul Ost - Radeburg (Lößnitzgrundbahn)
Neubau Haltepunkt
Strecke Leipzig-Leutzsch – Probstzella (6383) / Strecke Abzw Gera-Debschwitz – Weischlitz (6269)
Einrichtung einer Abzweigstelle (Bypass) im Abschnitt Abzw Gera-Debschwitz – Weida zur Strecke Gera-Debschwitz – Weischlitz

Vorgehensweise bei FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen

Mit Ihren Vorgaben, insbesondere den Projektdaten, werden potenzielle Wirkräume definiert. Die Untersuchungen werden damit optimiert und in dem Rahmen bearbeitet, der für die hinreichende Beurteilung der Auswirkungen des Projekts auf das jeweilige Gebiet und die geschützten Arten maßgebend ist.

Sämtliche Fachprüfungen basieren auf der Auswertung der für das Gebiet verfügbaren Umweltinformationen und gehen mit angemessenen Standortanalysen, insbesondere auch artenspezifischen Bestandserfassungen und Abstimmungen mit den zuständigen Fachbehörden einher.

Ergebnis der Planung

Die FFH-Prüfungen sind das Produkt fachlicher Kompetenz. Sie berücksichtigen die aktuellen Erkenntnisse des Artenschutzes und des Umweltrechtes. Die FFH-Prüfung wird mit der zuständigen Fachbehörde abgestimmt übergeben. Der Auftraggeber wird auf alle zum Schutz des jeweiligen Gebietes und seiner Bestandspotenziale notwendigen Handlungen und die dabei entstehenden Kosten hingewiesen. Konsequenzen für den weiteren Planungs- und Genehmigungsprozess werden gutachtlich aufbereitet und zielorientiert vermittelt, so dass die notwendige Planungs- und Rechtssicherheit umfassend gewährleistet wird.