Gehölzwertgutachten

Baumaßnahmen können unvermeidbar zu Eingriffen in den zum Grundstück gehörenden Gehölzbestand führen. In der Folge kommt es zum Verlust von Bestandspotenzialen und auch zum Verlust von Wertbestandteilen des Grundstücks. Der davon betroffene Eigentümer ist entsprechend zu entschädigen. Zur Feststellung der Höhe der Entschädigung des Grundstückseigentümers werden, mit der notwendigen Fachkompetenz und der geforderten gutachtlichen Neutralität, Gehölzwertgutachten erstellt.

Basisleistungen für Auftraggeber

Die Bepflanzung zählt zu den "werterheblichen" Bestandteilen eines Grundstücks. Im Falle des Eingriffs ist die objektive wertmäßige Beurteilung der Ziergehölze zu gewährleisten. In der Gehölzwertermittlung wird dem durch Anwendung der "Hinweise zur Wertermittlung von Ziergehölzen als Bestandteil von Grundstücken" (ZierH 2000) bzw. der "Aktualisierten Gehölzwerttabellen" entsprochen. Die Auswahl des im Einzelfall anzuwendenden Verfahrens richtet sich primär nach dem Wertermittlungsauftrag.

  • In die Erarbeitung des Gehölzwertgutachtens gehen das Wissen und die Erfahrungen aus der Tätigkeit als Sachverständiger für Garten- und Landschaftsbau ein.
  • Dem Gegenstand des Gehölzwertgutachtens wird mit besonderer Fachkenntnis und der notwendigen Rechtssicherheit entsprochen, so dass die Gutachten alle in den einschlägigen Richtlinien gestellten Anforderungen erfüllen.
  • Grundstückseigentümern werden die Grundlagen und das Ergebnis des Gehölzwertgutachtens ausführlich erläutert.
B 169 Cottbus - Plauen
Ausbau in Tiefenau
S 81 neu
Ortsumgehung (OU) Reichenberg und Boxdorf
Strecke 6240 Grenze CD/DB - Dresden
S-Bahn Pirna - Dresden

Vorgehensweise bei Gehölzwertgutachten

Die Erfassung, fachliche Beurteilung und Dokumentation der zu bewertenden Gehölze geht der Gehölzwertermittlung voraus. Anschließend wird in Anwendung der einschlägigen Methoden und Richtlinien zur Gehölzwertermittlung (ZierH 2000 bzw. Aktualisierte Gehölzwerttabellen) der Sachwert ermittelt. Richtliniengemäß werden die Zustände der zu bewertenden Gehölze berücksichtigt. Die rechtlichen und fachlichen Bezüge werden im Gehölzwertgutachten ausführlich dargestellt.

Ergebnis: Das Gutachten

Das Gehölzwertgutachten enthält, gestützt auf die Erfahrungen aus der Sachverständigentätigkeit, alle notwendigen rechtlichen und fachlichen Bezüge. Es wird aus neutraler Position, unter Berücksichtigung des Zustandes der zu bewertenden Bestände, für den Auftraggeber zeitnah und rechtssicher erstellt. Dem betroffenen Eigentümer werden alle Gutachtensinhalte  ausführlich erläutert.