Artenschutzgutachten
Ihr Vorhaben/Projekt zeigt Artenschutzrelevanz. Ein Artenschutzgutachten wird notwendig. Der Sachverhalt erfordert die entsprechende vertiefende Untersuchung. Mit Fachkompetenz und in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Methoden zur Erfassung von Arten sowie der Bewertung artenschutzspezifischer, insbesondere auch -rechtlicher Sachverhalte werden Gutachten anforderungsgerecht erstellt. Für Vorhaben/Projekte, bei denen die Präsenz entsprechender Arten zu ermitteln und ggf. auch Nachweise zu erbringen sind, werden projektvorbereitende und ggf. auch baubegleitende Präsenzkontrollen angeboten.
Basisleistungen für Auftraggeber
Der besondere Artenschutz des § 44 BNatSchG in Verbindung mit Art. 12 FFH-RL (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) und Art. 5 VRL (Vogelschutz-Richtlinie) erfordert eine Prüfung, inwieweit ein Vorhaben erhebliche Auswirkungen auf besonders und streng geschützte Arten in Form von Störung ihrer Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten, von Belästigung, Verletzung bzw. Tötung, Zerstörung der Habitate bzw. Standorte hat.
Anhand der allgemein gültigen fachlichen Standards und entsprechend den aktuellen fachspezifischen Richtlinien, Leitfäden und Handlungsorientierungen, wie z. B. dem „Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigung sowie für Magnetschwebebahnen“ (Hrsg.: Eisenbahn-Bundesamt), werden die artenschutzspezifischen Untersuchungen durchgeführt.
- Das Vorgehen erfolgt "gestuft". Projektvorbereitende bzw. baubegleitende Präsenzkontrollen erbringen entsprechende Entscheidungsgrundlagen bzw. legen den Grundstein für weitere Untersuchungen, bis hin zum Artenschutzgutachten.
- Artenschutzgutachten werden fachkompetent erstellt und mit den zuständigen Fachbehörden vorabgestimmt. Einvernehmliche Lösungen werden erreicht. Der vom Auftraggeber, z. B. einem Eisenbahnunternehmen, auch bei Artenschutzuntersuchungen erwartete technische Sachverstand (z. B. Relevanz baulicher Maßnahmen für bestimmte Arten und deren Habitate) wird umfassend gewährleistet.
- Sie werden fortlaufend und aktuell über die Ergebnisse der Artenschutz-Untersuchungen informiert. Aufwendige Nachbesserungen in der technischen Planung und insbesondere spätere Änderungen der Genehmigungsunterlagen entfallen. Kostenersparnis wird erzielt.
- Planungsrechtliche Zulassungsentscheidungen können zeitnah getroffen werden.
- Strecke 1122 Lübeck – Strasburg (Uckerm)
- Neubau ESTW-A (R) Reuterstadt Stavenhagen
- Strecke 4953 Crailsheim - Bad Mergentheim
- Erneuerung Haltepunkt Wallhausen
- Strecke 6207 Horka – Roßlau
- Änderung Bahnübergang (BÜ) km 195,1 in Mühlanger (K 2016)
- Strecke 6212 Görlitz - Dresden
- EÜ km 100,525 Stauffenbergallee in Dresden / Einbau von Hilfsbrücken
- Strecke 6212 Görlitz – Dresden
- Änderung der Eisenbahnüberführung (EÜ) km 95,480 (Nesselgrundbrücke) / Änderung der EÜ km 83,884 Radeberg (Talbrücke Löwenkopf) und weiterer Eisenbahnüberführungen
- Strecke 6214 Zittau Grenze – Löbau (Sachs)
- Modernisierung Bf Zittau / Erneuerung EÜ km 27,5 Tongasse in Zittau
- Strecke 6240 Grenze CD/DB - Dresden
- Abstell- und Behandlungsanlage Dresden-Reick
- Strecke 6248 Dresden - Elsterwerda
- Erneuerung von Eisenbahnüberführungen im Bahnhof Dresden-Friedrichstadt und über die Hamburger Straße in Dresden
- Strecke 6253 Großenhain Cottb Bf – Frankfurt/O. Pbf
- Änderung EÜ km 45,177 / Rückbau EÜ km 45,190 / Änderung EÜ km 47,374 / Optimierung Spurplan Stw B1 in Senftenberg
- Strecke 6258 Dresden Hbf - Abzweig Werdau Bogendreieck
- Abstell- und Behandlungsanlage Dresden-Altstadt
- Strecke 6385 Neukieritzsch - Chemnitz
- Ersatzneubau Bahrmühlenviadukt
- Strecke 6386 Borsdorf - Coswig
- Neubau Eisenbahnüberführung (EÜ) km 25,838 Großbothen
- Strecke 6619 Reitzenhain – Flöha
- Änderung Eisenbahnüberführung (EÜ) km 48,360 in Leubsdorf OT Hohenfichte
- Strecke 6644 Annaberg-Buchholz unt Bf – Flöha
- Erneuerung von Durchlässen im TA Wolkenstein – Warmbad
- Strecke 6644 Annaberg-Buchholz unt Bf – Flöha
- Erneuerung Stützwand km 27,2 Obere Mühlstraße in Zschopau
- Strecke 6666 Rumburk – Sebnitz
- Wiederaufbau der Eisenbahnverbindung Dolni Poustevna – Sebnitz (Sachs)
- Strecke 6758 Eberswalde Hbf – Werbig oben
- Einrichtung „Technisch unterstützter Zugleitbetrieb“ (TUZ) / Teilprojekte Abschnitt Bf Wriezen – Werbig oben
- Strecke Leipzig-Leutzsch – Probstzella (6383) / Strecke Abzw Gera-Debschwitz – Weischlitz (6269)
- Einrichtung einer Abzweigstelle (Bypass) im Abschnitt Abzw Gera-Debschwitz – Weida zur Strecke Gera-Debschwitz – Weischlitz
Vorgehensweise bei Artenschutzgutachten
Dem Artenschutzgutachten vorgelagert werden artbezogene Präsenzkontrollen durchgeführt. Die Ergebnisse sind Grundlage des gutachtlichen Standpunkts zur Artenschutzrelevanz des Vorhabens/Projekts bzw. des zu erstellenden Artenschutzgutachtens.
Der Auftraggeber wird fortlaufend über die Ergebnisse der Erfassung entsprechender Arten informiert. Risiken und Konsequenzen seines Handelns werden ebenso herausgearbeitet, wie „Tabuhandlungen“, einzuleitende Schutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Projektwirkungen.
Ergebnis: Das Gutachten
Das Artenschutzgutachten, aber auch die projektvorbereitenden und baubegleitenden Präsenzkontrollen, garantieren Planungs- und Rechtssicherheit. Sie erhalten mit dem Gutachten einen mit den Fachbehörden vorabgestimmten gutachtlichen Standpunkt. Bei frühzeitiger Beauftragung von Artenschutzuntersuchungen entfallen aufwendige Nachbesserungen der Genehmigungsunterlagen. Einvernehmliche Lösungen werden erreicht. Kostenersparnis wird erzielt. Planungsrechtliche Zulassungsentscheidungen können zeitnah getroffen werden.