Artenschutzgutachten

Ihr Vorhaben/Projekt zeigt Artenschutzrelevanz. Ein Artenschutzgutachten wird notwendig. Der Sachverhalt erfordert die entsprechende vertiefende Untersuchung. Mit Fachkompetenz und in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Methoden zur Erfassung von Arten sowie der Bewertung artenschutzspezifischer, insbesondere auch -rechtlicher Sachverhalte werden Gutachten anforderungsgerecht erstellt. Für Vorhaben/Projekte, bei denen die Präsenz entsprechender Arten zu ermitteln und ggf. auch Nachweise zu erbringen sind, werden projektvorbereitende und ggf. auch baubegleitende Präsenzkontrollen angeboten.

Basisleistungen für Auftraggeber

Der besondere Artenschutz des § 44 BNatSchG in Verbindung mit Art. 12 FFH-RL (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) und Art. 5 VRL (Vogelschutz-Richtlinie) erfordert eine Prüfung, inwieweit ein Vorhaben erhebliche Auswirkungen auf besonders und streng geschützte Arten in Form von Störung ihrer Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten, von Belästigung, Verletzung bzw. Tötung, Zerstörung der Habitate bzw. Standorte hat.

Anhand der allgemein gültigen fachlichen Standards und entsprechend den aktuellen fachspezifischen Richtlinien, Leitfäden und Handlungsorientierungen, wie z. B. dem „Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigung sowie für Magnetschwebebahnen“ (Hrsg.: Eisenbahn-Bundesamt), werden die artenschutzspezifischen Untersuchungen durchgeführt.

  • Das Vorgehen erfolgt "gestuft". Projektvorbereitende bzw. baubegleitende Präsenzkontrollen erbringen entsprechende Entscheidungsgrundlagen bzw. legen den Grundstein für weitere Untersuchungen, bis hin zum Artenschutzgutachten.
  • Artenschutzgutachten werden fachkompetent erstellt und mit den zuständigen Fachbehörden vorabgestimmt. Einvernehmliche Lösungen werden erreicht. Der vom Auftraggeber, z. B. einem Eisenbahnunternehmen, auch bei Artenschutzuntersuchungen erwartete technische Sachverstand (z. B. Relevanz baulicher Maßnahmen für bestimmte Arten und deren Habitate) wird umfassend gewährleistet.
  • Sie werden fortlaufend und aktuell über die Ergebnisse der Artenschutz-Untersuchungen informiert. Aufwendige Nachbesserungen in der technischen Planung und insbesondere spätere Änderungen der Genehmigungsunterlagen entfallen. Kostenersparnis wird erzielt.
  • Planungsrechtliche Zulassungsentscheidungen können zeitnah getroffen werden.
Strecke 1122 Lübeck – Strasburg (Uckerm)
Neubau ESTW-A (R) Reuterstadt Stavenhagen
Strecke 4953 Crailsheim - Bad Mergentheim
Erneuerung Haltepunkt Wallhausen
Strecke 6207 Horka – Roßlau
Änderung Bahnübergang (BÜ) km 195,1 in Mühlanger (K 2016)
Strecke 6212 Görlitz - Dresden
EÜ km 100,525 Stauffenbergallee in Dresden / Einbau von Hilfsbrücken
Strecke 6212 Görlitz – Dresden
Änderung der Eisenbahnüberführung (EÜ) km 95,480 (Nesselgrundbrücke) / Änderung der EÜ km 83,884 Radeberg (Talbrücke Löwenkopf) und weiterer Eisenbahnüberführungen
Strecke 6214 Zittau Grenze – Löbau (Sachs)
Modernisierung Bf Zittau / Erneuerung EÜ km 27,5 Tongasse in Zittau
Strecke 6240 Grenze CD/DB - Dresden
Abstell- und Behandlungsanlage Dresden-Reick
Strecke 6248 Dresden - Elsterwerda
Erneuerung von Eisenbahnüberführungen im Bahnhof Dresden-Friedrichstadt und über die Hamburger Straße in Dresden
Strecke 6253 Großenhain Cottb Bf – Frankfurt/O. Pbf
Änderung EÜ km 45,177 / Rückbau EÜ km 45,190 / Änderung EÜ km 47,374 / Optimierung Spurplan Stw B1 in Senftenberg
Strecke 6258 Dresden Hbf - Abzweig Werdau Bogendreieck
Abstell- und Behandlungsanlage Dresden-Altstadt
Strecke 6385 Neukieritzsch - Chemnitz
Ersatzneubau Bahrmühlenviadukt
Strecke 6386 Borsdorf - Coswig
Neubau Eisenbahnüberführung (EÜ) km 25,838 Großbothen
Strecke 6619 Reitzenhain – Flöha
Änderung Eisenbahnüberführung (EÜ) km 48,360 in Leubsdorf OT Hohenfichte
Strecke 6644 Annaberg-Buchholz unt Bf – Flöha
Erneuerung von Durchlässen im TA Wolkenstein – Warmbad
Strecke 6644 Annaberg-Buchholz unt Bf – Flöha
Erneuerung Stützwand km 27,2 Obere Mühlstraße in Zschopau
Strecke 6666 Rumburk – Sebnitz
Wiederaufbau der Eisenbahnverbindung Dolni Poustevna – Sebnitz (Sachs)
Strecke 6758 Eberswalde Hbf – Werbig oben
Einrichtung „Technisch unterstützter Zugleitbetrieb“ (TUZ) / Teilprojekte Abschnitt Bf Wriezen – Werbig oben
Strecke Leipzig-Leutzsch – Probstzella (6383) / Strecke Abzw Gera-Debschwitz – Weischlitz (6269)
Einrichtung einer Abzweigstelle (Bypass) im Abschnitt Abzw Gera-Debschwitz – Weida zur Strecke Gera-Debschwitz – Weischlitz

Vorgehensweise bei Artenschutzgutachten

Dem Artenschutzgutachten vorgelagert werden artbezogene Präsenzkontrollen durchgeführt. Die Ergebnisse sind Grundlage des gutachtlichen Standpunkts zur Artenschutzrelevanz des Vorhabens/Projekts bzw. des zu erstellenden Artenschutzgutachtens.

Der Auftraggeber wird fortlaufend über die Ergebnisse der Erfassung entsprechender Arten informiert. Risiken und Konsequenzen seines Handelns werden ebenso herausgearbeitet, wie „Tabuhandlungen“, einzuleitende Schutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Projektwirkungen.

Ergebnis: Das Gutachten

Das Artenschutzgutachten, aber auch die projektvorbereitenden und baubegleitenden Präsenzkontrollen, garantieren Planungs- und Rechtssicherheit. Sie erhalten mit dem Gutachten einen mit den Fachbehörden vorabgestimmten gutachtlichen Standpunkt. Bei frühzeitiger Beauftragung von Artenschutzuntersuchungen entfallen aufwendige Nachbesserungen der Genehmigungsunterlagen. Einvernehmliche Lösungen werden erreicht. Kostenersparnis wird erzielt. Planungsrechtliche Zulassungsentscheidungen können zeitnah getroffen werden.